Die Unterstützung durch den Arbeitgeber ist wichtig für jedes THW-Mitglied, aber auch für Neuzugänge.
Das THW muss sich nicht nur auf seine Helferinnen und Helfer verlassen können.
Denn leider warten Unglücke nicht bis zum Feierabend, sondern kommen, wann sie eben kommen.
Daher ist die Unterstützung aus vielen Richtungen für das THW primär wichtig!
Diese erhalten wir von verschiedensten Seiten, um im Notfall schnell die beste technische Hilfe leisten zu können. Sehr wichtig ist die Unterstützung der Arbeitgeber, die unsere Helfer bzw. ihre Mitarbeiter für den Dienst im THW freistellen.
Haben Sie Fragen zum Dienst Ihres Mitarbeiters beim THW? Sprechen Sie uns an.
Fragen und Antworten
Muss ich meinen Mitarbeiter für Einsätze und Lehrgänge freistellen?
Ja. Für THW-Tätigkeiten sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Mitarbeiter freizustellen.
Wie kann ich meinen Mitarbeiter einplanen?
Lehrgänge oder wichtige Ausbildungsveranstaltungen werden den Helfern frühzeitig bekannt gegeben. In Schichtplänen o.Ä. können Sie diese rechtzeitig in Ihrer Planung berücksichtigen. Einsätze sind naturgemäß nicht planbar.
Muss ich meinem Mitarbeiter weiterhin Lohn zahlen?
Ja. Der Mitarbeiter hat ein Recht auf Lohnfortzahlung. Dabei ist er genau so zu bezahlen, als wenn er zur Arbeit erschienen wäre.
Bekomme ich den gezahlten Lohn wieder?
Ja. Private Arbeitgeber können sich den Lohn einschließlich der Sozialabgaben auf Antrag erstatten lassen.
Was habe ich von der Mitwirkung meines Mitarbeiters im Technischen Hilfswerk?
Ihr Mitarbeiter erwirbt durch die Mitwirkung im THW Fähigkeiten und Erfahrungen, die durchaus auch für Sie wertvoll sind. Dazu gehören beispielsweise Fachausbildungen, Führungsausbildungen und Teamwork.
Wo kann ich mich darüber weiter informieren?
Die Mitwirkung im Technischen Hilfswerk ist im THW-Gesetz geregelt.